TAX FREE

Steuerbefreiung

TAX FREE

Ausländische Staatsangehörige

Steuerfreies Einkaufen ist ab einem Einkauf von ¥5.500 (¥5.000 ohne Steuer) in einer einzigen Transaktion verfügbar.

Berechtigte Kunden sind ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Japan, deren Aufenthalt in Japan weniger als 6 Monate beträgt. Der Aufenthaltsstatus muss einer der folgenden sein: Besucher, Diplomat oder Beamter.

Eines der folgenden Dokumente muss für das steuerfreie Verfahren vorgelegt werden:

  • Reisepass (mit Einreisestempel)
  • Landungserlaubnis für Besatzungsmitglieder
  • Notlandungserlaubnis
  • Landungserlaubnis bei Notlage
  • Transitpassagier-Landgangserlaubnis

Nicht-Ansässige (ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Japan mit einem Aufenthalt von weniger als 6 Monaten, japanische Staatsangehörige mit mindestens 2 Jahren Auslandsaufenthalt, Diplomaten usw.) haben Anspruch auf steuerfreie Einkäufe. Bitte zeigen Sie Ihren Reisepass während des steuerfreien Verfahrens vor.

Japanische Staatsangehörige

Steuerfreies Einkaufen ist ab einem Einkauf von ¥5.500 (¥5.000 ohne Steuer) in einer einzigen Transaktion verfügbar.

Ihr Aufenthalt in Japan muss weniger als 6 Monate betragen. Sie müssen das Original einer Bescheinigung über den Wohnsitz im Ausland oder eine Kopie des Familienregisters vorlegen.

Zusätzlich muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Reisepass (mit Einreisestempel)
  • Landungserlaubnis für Besatzungsmitglieder
  • Notlandungserlaubnis
  • Landungserlaubnis bei Notlage
  • Transitpassagier-Landgangserlaubnis

Wichtige Hinweise

  • Bitte achten Sie darauf, Ihren Kaufbeleg nicht zu verlieren.
  • Steuerfreie Verfahren sind nur am Tag des Kaufs möglich.
  • Steuerfreie Artikel müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf aus Japan ausgeführt werden.
  • Artikel, die für geschäftliche Zwecke gekauft werden, sind nicht steuerfrei.
  • Diplomaten sollten ihre Steuerbefreiungskarte und ihren diplomatischen Ausweis vorlegen.
  • Wenn Sie die Gesichtserkennungsschleuse benutzt haben, hat Ihr Reisepass möglicherweise keinen Einreisestempel. Ohne den Stempel kann das steuerfreie Verfahren nicht durchgeführt werden.
  • Für Details wenden Sie sich bitte an unser Geschäftspersonal.

Referenz: Website der Japan Tourism Agency